A, B und BE - Das sind die unterschiedlichen Führerscheinklassen, die Du bei unserer Fahrschule in Heek und Gronau erwerben kannst. Wir erklären Dir, was sich genau dahinter verbirgt und mit welcher Führerscheinklasse Du was fahren darfst.
Führerscheinklasse B
Mindestalter:
18 Jahre bzw. 17 Jahre beim „begleiteten Fahren“
Voraussetzungen:
Der Erwerb der Klasse B setzt keine andere Klasse voraus.
Fahrzeuge:
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5t, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, gebaut und ausgelegt für die Beförderung von maximal 8 Personen (+ Fahrzeugführer).
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis maximal 750 kg. Dabei darfst du Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 750 kg führen, wenn die zulässige Gesamtmasse des Gespanns (Pkw und Hänger) maximal 3.500 kg beträgt.
Motorradführerschein (Klasse A)
Mindestalter:
20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A, 21 Jahre für Trikes, 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb.
Fahrzeuge:
Krafträder mit: Hubraum über 50 cm³ oder bbH über 45 km/h, Dreirädrige KfZ mit Leistung über 15 kW, Dreirädrige KfZ mit symmetrisch angeordneten Rädern mit Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h, Leistung max. 15 KW
Weitere Zweirad-Klassen
Führerscheinklasse A
+
Mindestalter:
24 Jahre
Fahrzeuge:
Krafträder ( auch mit Beiwagen ) mit einem Hubraum von mehr als 50cm* oder eine durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrische angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm’ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15kW.
Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt auch zumFühren von Fahrzeugen der FührerscheinklassenA2, A1 und AM
Führerscheinklasse A2
+
Mindestalter:
18 Jahre
Fahrzeuge:
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von a) nicht mehr als 35 kW und b) Einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
Führerscheinklasse AM
+
Mindestalter:
15 Jahre
Fahrzeuge:
Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einen Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm° oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4kw im Falle von Elektromotoren.
Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cmm , die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern Aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor)
Führerscheinklasse A1
+
Mindestalter:
16 Jahre
Fahrzeuge:
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von 12Scm’ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW , bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht überschreitet.
Die Fahrerlaubnis der Klasse A1 berechtigt auch zum Führen von Fahrzeugen der Führerscheinklasse AM
Mofa-Führerschein
+
Mindestalter:
16 Jahre
Fahrzeuge:
Prüfbescheinigung für folgende Kraftfahrzeuge wird nach § 5 FeV keine Fahrerlaubnis , sondern nur eine Prüfbescheinigung verlangt.
Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor — auch ohne Tretkurbel - , wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofa) besondere Sitze für die Mitnahme von Kinder unter 7 Jahren dürfen jedoch angebracht werden.
Führerscheinklasse BE
Mindestalter:
18 Jahre
Voraussetzungen:
Klasse B
Fahrzeuge:
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3,5t nicht übersteigt.
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