Als Profi am Steuer bist du nicht nur für deine Ladung verantwortlich, sondern trägst auch eine große Verantwortung im Straßenverkehr. Die gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildung für Berufskraftfahrer (BKF) hält dein Know-how auf dem neuesten Stand – und wir sorgen dafür, dass diese 35 Stunden nicht nur notwendig, sondern auch wirklich nützlich für deinen Berufsalltag sind!
Bei uns erhältst du alle erforderlichen Module für deine Berufskraftfahrer-Weiterbildung aus einer Hand.
Wir bieten alle fünf vorgeschriebenen Module nach BKrFQG an:
Bei uns gibt's keine staubtrockene Theorie! Wir setzen auf:
Wir nehmen dir den bürokratischen Aufwand ab:
Die regelmäßige Weiterbildung ist Pflicht für alle, die:
Alle fünf Jahre müssen insgesamt 35 Stunden (5 Module à 7 Stunden) absolviert werden. Der Stichtag richtet sich nach deinem Führerscheinerwerb bzw. deiner letzten Weiterbildung.
Die Kosten für deine BKF-Weiterbildung müssen nicht komplett aus eigener Tasche kommen:
Wir beraten dich gerne zu deinen individuellen Möglichkeiten!
Die Weiterbildung muss alle 5 Jahre erneuert werden. Der Stichtag richtet sich nach dem Datum deiner letzten Weiterbildung (bzw. bei Neufahrern nach dem Erwerb des Führerscheins). Um deinen persönlichen Stichtag zu ermitteln: Schau auf deinen Führerschein – der Code "95" ist mit einem Datum versehen Dieses Datum gibt den spätesten Zeitpunkt an, bis zu dem du die nächste Weiterbildung abgeschlossen haben musst
Wichtig: Plane mit ausreichend Vorlauf! Die Fahrerlaubnisbehörde benötigt Zeit für die Eintragung, und beliebte Kurstermine sind oft frühzeitig ausgebucht. Wir empfehlen, etwa 6 Monate vor Ablauf mit der Weiterbildung zu beginnen.
Nein, du kannst die Module über den 5-Jahres-Zeitraum verteilen oder kompakt in einer Woche bzw. an aufeinanderfolgenden Wochenenden absolvieren. Aus organisatorischen Gründen und für deine eigene Planung empfehlen wir jedoch, die Module nicht zu weit auseinanderzuziehen.
Wenn du die Frist verstreichen lässt, darfst du offiziell keine gewerblichen Fahrten mehr durchführen, bis du die Weiterbildung nachgeholt hast. Das kann folgende Konsequenzen haben:
- Bußgelder bei Kontrollen (für dich und deinen Arbeitgeber)
- Probleme mit der Versicherung im Schadensfall
- Arbeitsrechtliche Konsequenzen (da du deinen Job nicht ausüben kannst)
Es gibt keine "Schonfrist" oder Kulanzzeit! Die Weiterbildung muss vor Ablauf des auf dem Führerschein eingetragenen Datums abgeschlossen sein. Bei Versäumnis musst du die Weiterbildung nachholen und danach einen neuen Führerschein mit aktualisiertem Code 95 beantragen.
Ja, sobald du gewerblich ein Fahrzeug der Klassen C/C1 oder D/D1 führst, benötigst du die vollständige Weiterbildung mit allen 5 Modulen – unabhängig davon, wie häufig du fährst. Es gibt keine "Teil-Qualifikation" oder reduzierte Stundenzahl für Gelegenheitsfahrer. Das Gesetz unterscheidet hier nicht nach Umfang der Fahrten, sondern nur nach der grundsätzlichen beruflichen Nutzung.
Ja, das ist möglich. Du kannst die 5 Module bei unterschiedlichen anerkannten Bildungsträgern absolvieren. Wichtig ist nur, dass alle Module innerhalb des 5-Jahres-Zeitraums abgeschlossen werden. Wir empfehlen jedoch, alle Module bei einem Anbieter zu machen – so stellst du sicher, dass es keine inhaltlichen Überschneidungen oder Lücken gibt und der organisatorische Aufwand geringer ist.
Es wird alles automatisch vom KBA ans Straßenverkehrsamt übermittelt.